Energieetikette

Was ändert sich beim neuen Energielabel ab 2021?

Ab 1. März 2021 gilt ein neues Energielabel für Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte und Weinlagergeräte. Dabei wird die Klassifizierung des Energieverbrauchs erneuert und die Energieeffizienzklassen werden reskaliert.

Weshalb ist eine Erneuerung des Energielabels notwendig?

Das EU-Energielabel wurde 1994 mit den Klassen A bis D eingeführt. So konnten Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf die Energieeffizienz von Elektrogeräten einschätzen und vergleichen, während auf Herstellerseite der Wettbewerb angekurbelt wurde, möglichst energieeffiziente Geräte zu produzieren und anzubieten. Das Ziel war dabei, in der EU den Energieverbrauch durch Elektrogeräte zu reduzieren und dadurch das Klima zu schützen. Die Energieeffizienz von Elektrogeräten hat sich seit der Einführung des Energielabels allerdings so stark verbessert, dass seit 2010 sukzessive für alle Gerätearten die Klassen A+, A++ und teilweise A+++ ergänzt werden mussten. Damit wurde es jedoch für Konsumentinnen und Konsumenten schwierig abzuschätzen, welches der energieeffizienten Produkte nun wirklich das Beste ist. Mit der neuen Klassifizierung ab 2021 wird es für Verbrauchende wieder einfacher, sich zurechtzufinden. 

Einbau Kühl- und Gefriergeräte

Neue Energie-Verordnung
Ab dem 1. März 2024 gilt für eintürige Kühlschränke mit integriertem Gefrierfach und maximal 18% des Gefrieranteils:
Mindestanforderung an die Energieklasse: „E“ (bisher „F“)

Es dürfen keine Kühlgeräte mehr importiert werden, welche diese Mindestanforderung nicht Erfüllen.  

Ausstellungen und Webauftritte müssen zeitnah aktualisiert werden. Also keine „alten“ Geräte mehr zeigen

Übergangsfrist:
Das Bundesamt für Energie (BFE) gewährt eine Übergansfrist bis zum 31. Dezember 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle, nicht konformen Kühlgeräte abverkauft sein!

Energielebel2021