AGB

1 Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich und ein Bestanteil für unsere Offerten, Kaufverträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.

1.2 Bestellungen sind für die Firma HELD & PARTNER GMBH erst verbindlich, wenn der Auftraggeber die Annahme (Kaufvertrag, Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung) schriftlich bestätigt hat.

2 Offerten und Preise

2.1 Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden.
2.2 Für Servicegänge, Analysen und Montageabklärungen werden unsere Aufwände in Rechnung gestellt.
2.3 Die Firma HELD & PARTNER GMBH behält sich jederzeit Preisanpassungen vor.
2.4 Für Offerten Varianten sowie ab dem 2. Rektifikat werden für unsere Aufwände Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
2.5 Die Offertpreise sind 3 Monate ab Offertdatum gültig.
Sollte es in dieser Zeit Modelländerungen geben oder Preiserhöhungen, kann die Offerte angepasst werden.

3 Versand und Transportkostenanteil (LSVA)

3.1 Sämtliche Lieferungen per Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
3.2 Bei Erstkunden oder Internetbestellungen erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse.
3.3 Beanstandungen sind der Firma HELD & PARTNER GMBH innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzumelden. Nach Ablauf dieser Rügefrist wird jede Haftung abgelehnt.
3.4 Auf sämtlichen Apparate- und Leitungsmaterialpositionen wird ein Transportkostenanteil von 3.5% des Bruttopreises erhoben.

4 Zahlungen

4.1 Die Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen, rein Netto, ohne jeden Abzug (z.B. Skonto), zahlbar. Sämtliche Abzüge werden nachbelastet mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 25.-.
4.2 Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Zins verrechnet.
4.3 Bei Erstkunden erfolgt die Zahlung nach Beendigung der Arbeit in CHF bar. Nach vorgängiger mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung und Ankündigung der Firma HELD & PARTNER GMBH.
4.4 Die Firma HELD & PARTNER GMBH kann eine Akontozahlung vor Arbeitsbeginn oder während den ausgewiesenen Leistungen in Rechnung stellen.

5 Rücktrittsrecht

5.1 Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall, sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen, usw. berechtigen zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von der Firma HELD & PARTNER GMBH werden sofort zur Zahlung fällig.

6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung Eigentum der Firma HELD & PARTNER GMBH.
 
7 Lieferfrist
7.1 Die Lieferfristen beginnen ab abgeschlossenem Vertrag oder bei erbrachter Zahlung. Lieferverzögerungen können auftreten wegen zu später Bestellung, Zahlung, nachträglichen Änderungen, wenn Hinternisse auftreten die ausserhalb unseres Willens liegen. 
7.2 Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Konventionsalstrafe oder Rücktritt des Vertrags wegen Verspätung der Lieferung.

8 Garantie

8.1 Für gelieferte Haushaltgeräte übernimmt der jeweilige Gerätehersteller während 2 Jahren ab Inbetriebnahme die  Garantie für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler.
8.2 Werden eigenmächtig Firmen vom Kunde aufgeboten, sind diese Kosten selbst zu tragen und können auch in keinerlei Art und Weise in Abzug gebracht werden.
8.3 Erweist sich die Lieferung bei der Annahme als nicht ver- tragsgemäss, so hat der Kunde der Firma HELD & PARTNER GMBH  Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben oder eine Ersatzlieferung zu beantragen.
8.4 Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde wahlweise die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
8.5 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt, Missachtung der Betriebsvorschriften sowie Eingriff des Kunden oder Dritten ohne schriftliche Zustimmung der Firma HELD & PARTNER GMBH.
8.6 Auf Neuinstallationen übernimmt die Firma HELD & PARTNER GMBH 2 Jahre Garantie auf nachweisbare Installationsfehler gemäss SIA-Norm. Verschleissteile haben eine Garantiezeit von einem Jahr.

9 Annullierung / Rückgabe von gelieferten / bestellten Waren
9.1 Die Annullierung von Bestellungen oder Aufträgen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma HELD & PARTNER GMBH möglich.
9.2 Über die Rücknahme von Apparaten entscheidet allein die Firma Held & Partner GmbH oder deren Lieferanten. Ebenfalls besteht keine Rücknahmepflicht von bestellten oder gelieferten Waren.
9.3 Bereits entstandene Kosten oder Preiserhöhungen durch Bestellungsreduktion sind vom Kunden zu übernehmen.
9.4 Bestellte Ware die nicht mehr erwünscht ist, muss vom Kunden mit einer Umtriebsentschädigung nach Angaben  der Höhe gemäss des jeweiligen Herstellers übernommen werden. Der Mindestabzug beträgt jedoch CHF 50.--.

10 Offertunterlagen
 
Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche erstellte Offertenunterlagen unaufgefordert zurückzugeben. Bei einer Widerhandlung wird der Unternehmer seinen Aufwand in Rechnung stellen.
  
11 Nicht eingehaltene / vergessene Termine
Ärgerlich ist es sicherlich nicht nur für Sie. Den vereinbarten Termin wollen Sie bitte einhalten, bei Verhinderung melden Sie sich 1 Arbeitstag (24 Stunden) vorher telefonisch bei uns ab. Somit geben Sie die geblockten Stunden für andere Termine wieder frei.
Nicht eingehaltene, versäumte und auch nicht rechtzeitige Absagen werden von uns direkt an Ihnen in Rechnung gestellt.
 
12 Gerichtstand
 
Gerichtstand ist Zürich.
 
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

Zürich, 01. Juli 2022 Held & Partner GmbH
 

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